Termine nach Vereinbarung

Termine
nach
Vereinbarung

AGB

1. Zustandekommen des Mietvertrags:
Die Vermietung von Kostümen erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Mietgebühr und auf der Grundlage eines schriftlichen Mietvertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Reservierung ist der Mietpreis im Voraus zu entrichten. Bei Vorbestellungen und fernmündlich erteilten Aufträgen (ab 25 Kostümen) - letztere bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch Brief, Fax oder E-Mail - ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens einem Drittel des Gesamtmietpreises umgehend zu leisten. Die Restzahlung hat spätestens bei der Abholung zu erfolgen. Der Versand, der Mietsache, durch einen Paketdienst ist leider ausgeschlossen! Außerdem ist bei der Abholung eine Kaution in Form von Bargeld pro Kostüm zu hinterlegen. Wir behalten uns vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen wir ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert sind, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzware zu liefern. Aus solchen Ersatzlieferungen können keine Forderungen geltend gemacht werden. Mit der Bestellung erkennt der Mieter die Geschäftsbedingungen an.


2. Mietpreis und -dauer:
Der Mietpreis errechnet sich aus der Art des Mietgegenstands und der Mietdauer. Für den Höchstmietpreis ( 4 Nächte) kann eine maximale Mietdauer von 10 Nächten vereinbart werden. Wird die vertraglich festgelegte Mietdauer überschritten, muss für jeden weiteren Kalendertag das Doppelte des einfachen Mietpreises pro Kostüm gezahlt werden.


3. Mietbedingungen:
Von den Mietgegenständen darf nur der vertragsgemäße Gebrauch gemacht werden. Der Verleih an Dritte und die Abänderung von Kostümen sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Die Mietgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Reinigung ist im Mietpreis enthalten und wird von uns vorgenommen. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson haftet der Mieter persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel der Mietgegenstände. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Firma Kostümverleih Bruder. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Diese Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.


4. Transport:
Die Mietpreise gelten ab Abholung in unserem Hause. Etwaige Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferungen frei Haus bedürfen unserer schriftlichen Zusage.


5. Zahlungsbedingungen:
Bei Reservierung ist der komplette Mietpreis im Voraus zu entrichten. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat der Entleiher Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zumindest aber in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten.


6. Vertragsrücktritt:
Im Falle einer Voll - oder Teilstornierung, bis drei Tage vor Mietbeginn, werden fünfzig Prozent des Mietpreises pro Kostüm nicht zurück erstattet und als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Wird diese Frist überschritten, wird der komplette Mietpreis nicht zurück erstattet und als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Griesheim, Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn eine Vereinbarung zulässig ist, Darmstadt.


8. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. In diesem Falle soll die gesetzliche Regelung gelten, die der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis kann nicht durch mündliche Absprachen aufgehoben werden.
Kostümverleih Bruder, Berliner Str. 49, 64347 Griesheim

+49 (0) 6155 - 4992 | kontakt (at) kostuemverleih-bruder.de

AGB

1. Zustandekommen des Mietvertrags:
Die Vermietung von Kostümen erfolgt nur nach vollständiger Bezahlung der Mietgebühr und auf der Grundlage eines schriftlichen Mietvertrags und dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bei Reservierung ist der Mietpreis im Voraus zu entrichten. Bei Vorbestellungen und fernmündlich erteilten Aufträgen (ab 25 Kostümen) - letztere bedürfen grundsätzlich der Bestätigung durch Brief, Fax oder E-Mail - ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens einem Drittel des Gesamtmietpreises umgehend zu leisten. Die Restzahlung hat spätestens bei der Abholung zu erfolgen. Der Versand, der Mietsache, durch einen Paketdienst ist leider ausgeschlossen! Außerdem ist bei der Abholung eine Kaution in Form von Bargeld pro Kostüm zu hinterlegen. Wir behalten uns vor, im Falle höherer Gewalt oder in Fällen, in denen wir ohne grobes Verschulden an der Auslieferung gehindert sind, dem Mieter anstelle der bestellten Mietstücke gleichwertige Ersatzware zu liefern. Aus solchen Ersatzlieferungen können keine Forderungen geltend gemacht werden. Mit der Bestellung erkennt der Mieter die Geschäftsbedingungen an.


2. Mietpreis und -dauer:
Der Mietpreis errechnet sich aus der Art des Mietgegenstands und der Mietdauer. Für den Höchstmietpreis ( 4 Nächte) kann eine maximale Mietdauer von 10 Nächten vereinbart werden. Wird die vertraglich festgelegte Mietdauer überschritten, muss für jeden weiteren Kalendertag das Doppelte des einfachen Mietpreises pro Kostüm gezahlt werden.


3. Mietbedingungen:
Von den Mietgegenständen darf nur der vertragsgemäße Gebrauch gemacht werden. Der Verleih an Dritte und die Abänderung von Kostümen sind nur mit schriftlicher Genehmigung gestattet. Die Mietgegenstände sind nach Gebrauch in einwandfreiem Zustand zurückzugeben. Die Reinigung ist im Mietpreis enthalten und wird von uns vorgenommen. Ab dem Zeitpunkt der Übergabe an den Mieter, dessen Beauftragten oder die Transportperson haftet der Mieter persönlich für den Verlust oder die entstandenen Mängel der Mietgegenstände. Die Haftung endet mit der Rückgabe der Mietgegenstände an die Firma Kostümverleih Bruder. Der Mieter haftet für Beschädigungen in Höhe der Kosten der Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes, bei Verlust oder Zerstörung bis zur Höhe der Wiederbeschaffungskosten. Diese Kosten werden mit der Kaution verrechnet. Die Mietgegenstände gelten als mangelfrei an den Mieter übergeben, wenn dieser nicht sofort bei Abholung etwaige Mängel anzeigt. Darüber hinaus trägt der Mieter die Beweislast dafür, dass eine bei Rückgabe der Mietsache festgestellte Beschädigung nicht während der Mietdauer entstanden ist.


4. Transport:
Die Mietpreise gelten ab Abholung in unserem Hause. Etwaige Transportkosten gehen zu Lasten des Kunden. Lieferungen frei Haus bedürfen unserer schriftlichen Zusage.


5. Zahlungsbedingungen:
Bei Reservierung ist der komplette Mietpreis im Voraus zu entrichten. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das nicht abgenommen oder abgeholt wird, muss dem Besteller voll in Rechnung gestellt werden. Ab Fälligkeit der Rechnungsbeträge hat der Entleiher Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, zumindest aber in Höhe von 5 Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten.


6. Vertragsrücktritt:
Im Falle einer Voll - oder Teilstornierung, bis drei Tage vor Mietbeginn, werden fünfzig Prozent des Mietpreises pro Kostüm nicht zurück erstattet und als Bearbeitungsgebühr verrechnet. Wird diese Frist überschritten, wird der komplette Mietpreis nicht zurück erstattet und als Bearbeitungsgebühr verrechnet.

 

7. Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort ist Griesheim, Gerichtsstand für beide Parteien ist, wenn eine Vereinbarung zulässig ist, Darmstadt.


8. Salvatorische Klausel:
Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht. In diesem Falle soll die gesetzliche Regelung gelten, die der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformerfordernis kann nicht durch mündliche Absprachen aufgehoben werden.
Kostümverleih Bruder, Berliner Str. 49, 64347 Griesheim